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	<title>Kommentare zu: BGH: Auch einmalige B2B-Werbung per E-Mail ist rechtswidrig</title>
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	<link>http://www.absolit-blog.de/rechtslage/bgh-auch-einmalige-b2b-werbung-per-e-mail-ist-rechtswidrig.html</link>
	<description>E-Mail-Marketing - Trends, Studien und Strategien</description>
	<lastBuildDate>Thu, 09 Feb 2012 21:23:36 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Peggy</title>
		<link>http://www.absolit-blog.de/rechtslage/bgh-auch-einmalige-b2b-werbung-per-e-mail-ist-rechtswidrig.html/comment-page-1#comment-467</link>
		<dc:creator>Peggy</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 16:36:45 +0000</pubDate>
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		<description>Ich halte den Ansatz mit dem Post-Lobbyismus auch für nachvollziehbar!
Da gehen denen doch Millionen durch die Lappen, wenn als Erstkontakt nur der klassische Postweg bleibt. 
Es gibt nun mal Businessmodelle, die nur im Internet funktionieren. Wenn die Post die Füße stillhalten würde und sich auf Einnahmen aus dem Produktversand der Onlineshops konzentrieren würde ... aber nein, das Monopol gilt/galt ja nur für den Postbrief, bei den Paketboten gibt&#039;s ja schon Konkurrenz...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich halte den Ansatz mit dem Post-Lobbyismus auch für nachvollziehbar!<br />
Da gehen denen doch Millionen durch die Lappen, wenn als Erstkontakt nur der klassische Postweg bleibt.<br />
Es gibt nun mal Businessmodelle, die nur im Internet funktionieren. Wenn die Post die Füße stillhalten würde und sich auf Einnahmen aus dem Produktversand der Onlineshops konzentrieren würde &#8230; aber nein, das Monopol gilt/galt ja nur für den Postbrief, bei den Paketboten gibt&#8217;s ja schon Konkurrenz&#8230;</p>
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	<item>
		<title>Von: IDN - Mit System zum Wunschkunden - BGH-Urteil: Einmalige Emailwerbung im B2B ist rechtswidrig » Mit System zum Wunschkunden &#124; IDN - Mit System zum Wunschkunden</title>
		<link>http://www.absolit-blog.de/rechtslage/bgh-auch-einmalige-b2b-werbung-per-e-mail-ist-rechtswidrig.html/comment-page-1#comment-398</link>
		<dc:creator>IDN - Mit System zum Wunschkunden - BGH-Urteil: Einmalige Emailwerbung im B2B ist rechtswidrig » Mit System zum Wunschkunden &#124; IDN - Mit System zum Wunschkunden</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 May 2010 08:57:24 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Quelle: Absolit [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Quelle: Absolit [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Linda</title>
		<link>http://www.absolit-blog.de/rechtslage/bgh-auch-einmalige-b2b-werbung-per-e-mail-ist-rechtswidrig.html/comment-page-1#comment-381</link>
		<dc:creator>Linda</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Apr 2010 09:25:29 +0000</pubDate>
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		<description>Wie sieht es denn aus, wenn ich eine Email versende, mit der Frage, ob ich dem betreffenden Empfänger mein Produkt vorstellen darf? Ist das auch verboten?

Ich beziehe mich hier auf den Kommentar von -schmidt karl-, bin nämlich in genau der von ihm beschriebenen Position.

Anrufen, oder Klinken putzen ist nicht produktiv genug - wenn ich einen WerbeANRUF bekomme, bin ich sehr voreingenommen und lege in der Regel gleich wieder auf.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wie sieht es denn aus, wenn ich eine Email versende, mit der Frage, ob ich dem betreffenden Empfänger mein Produkt vorstellen darf? Ist das auch verboten?</p>
<p>Ich beziehe mich hier auf den Kommentar von -schmidt karl-, bin nämlich in genau der von ihm beschriebenen Position.</p>
<p>Anrufen, oder Klinken putzen ist nicht produktiv genug &#8211; wenn ich einen WerbeANRUF bekomme, bin ich sehr voreingenommen und lege in der Regel gleich wieder auf.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: schmidt karl</title>
		<link>http://www.absolit-blog.de/rechtslage/bgh-auch-einmalige-b2b-werbung-per-e-mail-ist-rechtswidrig.html/comment-page-1#comment-321</link>
		<dc:creator>schmidt karl</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Feb 2010 08:14:26 +0000</pubDate>
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		<description>Dieses Urteil ist eine Katastrophe für jedes Kleinunternehmen das nur mit Hilfe von preiswerten Methoden überleben kann. Dadurch trägt diese kurzsichtige Entscheidung des Gerichts zur Zunahme von Harz VI Empfängern bei und zum Ruin des Mittelstandes. Die Kosten für diese dann auf Sozialhilfe angewiesenen verhinderten Selbständigen trägt die Allgemeinheit. Das Problem der Belästigung mit emails liegt nämlich nicht in einmaligen Anschreiben von b2b Interessenten sondern in den mit diesem Gesetzt nicht zu verindernden massenmails aus Russland oder anderen Absendern. Hier wird das Kind mit dem Bad ausgeschüttet und die deutschen Richter die so kurzsichtig agiert haben tragen die Schuld daran.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Dieses Urteil ist eine Katastrophe für jedes Kleinunternehmen das nur mit Hilfe von preiswerten Methoden überleben kann. Dadurch trägt diese kurzsichtige Entscheidung des Gerichts zur Zunahme von Harz VI Empfängern bei und zum Ruin des Mittelstandes. Die Kosten für diese dann auf Sozialhilfe angewiesenen verhinderten Selbständigen trägt die Allgemeinheit. Das Problem der Belästigung mit emails liegt nämlich nicht in einmaligen Anschreiben von b2b Interessenten sondern in den mit diesem Gesetzt nicht zu verindernden massenmails aus Russland oder anderen Absendern. Hier wird das Kind mit dem Bad ausgeschüttet und die deutschen Richter die so kurzsichtig agiert haben tragen die Schuld daran.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Werbe-Mails auch an Unternehmen verboten &#124; benutzerfreun.de</title>
		<link>http://www.absolit-blog.de/rechtslage/bgh-auch-einmalige-b2b-werbung-per-e-mail-ist-rechtswidrig.html/comment-page-1#comment-250</link>
		<dc:creator>Werbe-Mails auch an Unternehmen verboten &#124; benutzerfreun.de</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Nov 2009 08:37:25 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Beschreibung des BGH-Urteils bei Absolit   Eintrag merken [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Beschreibung des BGH-Urteils bei Absolit   Eintrag merken [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: LGeyer</title>
		<link>http://www.absolit-blog.de/rechtslage/bgh-auch-einmalige-b2b-werbung-per-e-mail-ist-rechtswidrig.html/comment-page-1#comment-246</link>
		<dc:creator>LGeyer</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Nov 2009 17:54:02 +0000</pubDate>
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		<description>Ich bin auch kein Freund von Spam - aber Werbung ist für mich auch Information.
Eine solche Abmahnung kann nur von einem Rechtsanwalt kommen. Jeder Gewerbetreibende usw. würde sofort daran denken, dass er dann auch keine Werbung mehr versenden darf. Sollte man also Rechtsanwälten Werbung erlauben? Dann hätten wir anderen unsere Ruhe. ;-)

Und der Anmerkung über die Snailmail-Werbung von Martin kann ich nur zustimmen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin auch kein Freund von Spam &#8211; aber Werbung ist für mich auch Information.<br />
Eine solche Abmahnung kann nur von einem Rechtsanwalt kommen. Jeder Gewerbetreibende usw. würde sofort daran denken, dass er dann auch keine Werbung mehr versenden darf. Sollte man also Rechtsanwälten Werbung erlauben? Dann hätten wir anderen unsere Ruhe. ;-)</p>
<p>Und der Anmerkung über die Snailmail-Werbung von Martin kann ich nur zustimmen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Marcus</title>
		<link>http://www.absolit-blog.de/rechtslage/bgh-auch-einmalige-b2b-werbung-per-e-mail-ist-rechtswidrig.html/comment-page-1#comment-238</link>
		<dc:creator>Marcus</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Oct 2009 10:04:22 +0000</pubDate>
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		<description>Bei der ganzen Sache wird leider jede unaufgeforderte Mail gleich behandelt. Es ist doch ein großer Unterschied, ob ich eine E-Mail über Viagra bekomme oder ein interesanntes Angebot eines bisher unbekannten Lieferanten oder Dienstleisters. Mir ist es jedenfalls hundert mal lieber ein Angebot per E-Mail zu bekomen, das ich bei Deinteresse in einer Sekunde wegklicke und gegebenenfalls auch unterwegs von meinem Telefon lesen kann, als jeden Tag ein Paar Kilo Altpapier zur Altpapiertonne fahren musss. Das Ganze ist ökologisch ein Disaster. Mir scheint, als wäre dieses Gesetz von der Post lobbiiert worden. Es bleibt also nur noch das alte Vertreterkonzept, der von Haustütr zu Haustür geht. Es lebe die Steinzeit. Du armes Deutschland. 
Ich fühle mich durch diese allgemeine Auslegung in dieser Rechtsprechung in meinem Betrieb erheblich eingeschränkt. Wir verkaufen verschiedene Produkte und bekamen bisher oft interessante Angebote von unbekannten Lieferanten per E-Mail, mit denen wir inzwischen sehr gute Geschäftsbeziehungen haben. Nun werden wir diese Angebote wohl nicht mehr bekommen, da die Lieferanten fürchten müssen, von uns abgemahnt zu werden. Ich fände es viel angemessener, wenn zumindest einmalige Werbeemails oder Anfragen nach dem Interesse einer Geschäftsbeziehung, die mit dem Zweck der Firma zusammenhängen erlaubt sind. Die E-Mails die man dadurch erhalten würde wären mit Sicherheit um vieles weniger als die Sex-Spamemails, gegen die man eh nicht ankommt, weil sie von außerhalb der EU verschickt werden. Und hier würde der Nutzen den Aufwand mit Sicherehit überwiegn. Das heißt, Werbung für Aktienpaket an Rechtsanwalt nein, Anfrage für einen Job beim Rechtsanwalt ja. Sicher gibt es Grenzfälle, aber entscheidend ist doch die Masse der unstrittigen Fälle.

Frage: Der Versand einer unaufgeforderten Werbe-E-Mail ist verboten, wie steht es denn, wenn man ein Kontaktformular auf einer Website ausfüllt? Dort steht ja i.d.R, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen möchten, ...

Im Moment sehe ich zumindest für uns als Wiederverkäufer nur die Möglilchkit auf unserer Website explizit zu schreiben, dass wir an Angeboten, die unseren Firmenzweck betreffen, interessiert sind.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Bei der ganzen Sache wird leider jede unaufgeforderte Mail gleich behandelt. Es ist doch ein großer Unterschied, ob ich eine E-Mail über Viagra bekomme oder ein interesanntes Angebot eines bisher unbekannten Lieferanten oder Dienstleisters. Mir ist es jedenfalls hundert mal lieber ein Angebot per E-Mail zu bekomen, das ich bei Deinteresse in einer Sekunde wegklicke und gegebenenfalls auch unterwegs von meinem Telefon lesen kann, als jeden Tag ein Paar Kilo Altpapier zur Altpapiertonne fahren musss. Das Ganze ist ökologisch ein Disaster. Mir scheint, als wäre dieses Gesetz von der Post lobbiiert worden. Es bleibt also nur noch das alte Vertreterkonzept, der von Haustütr zu Haustür geht. Es lebe die Steinzeit. Du armes Deutschland.<br />
Ich fühle mich durch diese allgemeine Auslegung in dieser Rechtsprechung in meinem Betrieb erheblich eingeschränkt. Wir verkaufen verschiedene Produkte und bekamen bisher oft interessante Angebote von unbekannten Lieferanten per E-Mail, mit denen wir inzwischen sehr gute Geschäftsbeziehungen haben. Nun werden wir diese Angebote wohl nicht mehr bekommen, da die Lieferanten fürchten müssen, von uns abgemahnt zu werden. Ich fände es viel angemessener, wenn zumindest einmalige Werbeemails oder Anfragen nach dem Interesse einer Geschäftsbeziehung, die mit dem Zweck der Firma zusammenhängen erlaubt sind. Die E-Mails die man dadurch erhalten würde wären mit Sicherheit um vieles weniger als die Sex-Spamemails, gegen die man eh nicht ankommt, weil sie von außerhalb der EU verschickt werden. Und hier würde der Nutzen den Aufwand mit Sicherehit überwiegn. Das heißt, Werbung für Aktienpaket an Rechtsanwalt nein, Anfrage für einen Job beim Rechtsanwalt ja. Sicher gibt es Grenzfälle, aber entscheidend ist doch die Masse der unstrittigen Fälle.</p>
<p>Frage: Der Versand einer unaufgeforderten Werbe-E-Mail ist verboten, wie steht es denn, wenn man ein Kontaktformular auf einer Website ausfüllt? Dort steht ja i.d.R, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen möchten, &#8230;</p>
<p>Im Moment sehe ich zumindest für uns als Wiederverkäufer nur die Möglilchkit auf unserer Website explizit zu schreiben, dass wir an Angeboten, die unseren Firmenzweck betreffen, interessiert sind.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Martin</title>
		<link>http://www.absolit-blog.de/rechtslage/bgh-auch-einmalige-b2b-werbung-per-e-mail-ist-rechtswidrig.html/comment-page-1#comment-235</link>
		<dc:creator>Martin</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Oct 2009 22:36:55 +0000</pubDate>
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		<description>Was bringt dieses Gesetz, wenn die Mehrheit der Spammversender in Nicht-EU-Ländern sitzen?

Selbstschutz: Nicht einfach Emailadressen verteilen und schon erhalte ich fast keinen Spam. Auf der Website z.B. ein Kontaktformular verwenden.
Bevor ich einen juristischen Streit vom Zaun breche, nutze ich den Unsubscribe-Link oder die Spamlösch-Funktion, das geht schnell und einfach.

Was soll ich aber mit unserem Briefkasten machen, der ist zu 95% voll mit Werbepost. Um die abzubestellen, müsste ich lange nach der richtigen Anschrift, dann noch eventuell per Fax und Post, etc. ... Ich schätze mal HIER fehlt ein Gesetz. 

Von Kostenseite betrachtet, okay Emails versenden kostet so gut wie gar nichts und ist einfach, während Infopost und Wurfsendung schon Ihren Preis haben.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Was bringt dieses Gesetz, wenn die Mehrheit der Spammversender in Nicht-EU-Ländern sitzen?</p>
<p>Selbstschutz: Nicht einfach Emailadressen verteilen und schon erhalte ich fast keinen Spam. Auf der Website z.B. ein Kontaktformular verwenden.<br />
Bevor ich einen juristischen Streit vom Zaun breche, nutze ich den Unsubscribe-Link oder die Spamlösch-Funktion, das geht schnell und einfach.</p>
<p>Was soll ich aber mit unserem Briefkasten machen, der ist zu 95% voll mit Werbepost. Um die abzubestellen, müsste ich lange nach der richtigen Anschrift, dann noch eventuell per Fax und Post, etc. &#8230; Ich schätze mal HIER fehlt ein Gesetz. </p>
<p>Von Kostenseite betrachtet, okay Emails versenden kostet so gut wie gar nichts und ist einfach, während Infopost und Wurfsendung schon Ihren Preis haben.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Thomas</title>
		<link>http://www.absolit-blog.de/rechtslage/bgh-auch-einmalige-b2b-werbung-per-e-mail-ist-rechtswidrig.html/comment-page-1#comment-222</link>
		<dc:creator>Thomas</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Oct 2009 15:22:25 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.absolit-blog.de/?p=1312#comment-222</guid>
		<description>Ich schließe mich dem Kommentar von Th. Hermann an. Wir können uns auch alle in Bunkern vergraben um nichts von der Welt mit zu bekommen! Wo bleibt die Möglichkeit neue Geschäfte zu generieren? Verschenkt unsere Wirtschaft nicht unglaubliche Potentiale beim totalen Verbot der &quot;Werbung auf Verdacht&quot; im B 2 B Bereich? Nervt die unerwünschte Post nicht auch? Das ist rein ökologisch betrachtet sogar die größere Sauerei. Ich glaube man sollte hier einen großen Unterschied zwischen relevanter B 2 B Kommunikation und Consumer-Kommunikation machen. Ich hoffe die Gesetzte bewegen sich irgend wann auch in diese Richtung.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich schließe mich dem Kommentar von Th. Hermann an. Wir können uns auch alle in Bunkern vergraben um nichts von der Welt mit zu bekommen! Wo bleibt die Möglichkeit neue Geschäfte zu generieren? Verschenkt unsere Wirtschaft nicht unglaubliche Potentiale beim totalen Verbot der &#8220;Werbung auf Verdacht&#8221; im B 2 B Bereich? Nervt die unerwünschte Post nicht auch? Das ist rein ökologisch betrachtet sogar die größere Sauerei. Ich glaube man sollte hier einen großen Unterschied zwischen relevanter B 2 B Kommunikation und Consumer-Kommunikation machen. Ich hoffe die Gesetzte bewegen sich irgend wann auch in diese Richtung.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Th. Hermann</title>
		<link>http://www.absolit-blog.de/rechtslage/bgh-auch-einmalige-b2b-werbung-per-e-mail-ist-rechtswidrig.html/comment-page-1#comment-221</link>
		<dc:creator>Th. Hermann</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Oct 2009 09:44:52 +0000</pubDate>
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		<description>@bennos

Wo steht denn, dass es erlaubt ist, eine Mail an jmd. zu senden, wenn bekannt ist, dass dieser ein &quot;berechtigtes Interesse&quot; hat bzw. wo ist dieses &quot;ber. Interesse&quot; definiert? Wenn bekannt ist, dass jemand sein Unternehmen verkaufen möchte, kann man dann seine Dienstleistung &quot;Unternehmensbewertung&quot; anbieten oder geht dies womöglich sogar bereits dann, wenn man weiß, dass dieser über 60 Jahre alt ist oder gar immer, da ein nachvollziehbarer Unternehmenswert für jeden Unternehmer nach Basel II interessant sein muss?

Die o.g. EU-Richtlinie spricht von &quot;... bei der Ausübung ... Handel, Gewerbe ... mit dem Ziel, den Absatz ... zu fördern&quot;. 
Kann ein Verband, der nicht gewerblich tätig ist, eine Mail zusenden? Es besteht bei diesem ja keine Gewinnerzielungsabsicht und so wird sicherlich nicht für den Absatz von Waren und Dienstleistungen (im engeren Sinne) geworben. Aber ein Mitgliedsbeitrag würde ja sicherlich anfallen. Ist eine &quot;Dienstleistung&quot;, die Möglichkeiten des Verbandes zu nutzen, was Infos aber auch DL im weiteren Sinne (Internetplattform, Einkaufsgemeinschaft der Verbandmitglieder, Nutzung des Tennisplatzes etc.) sein könnten. 

Ich finde Spam auch unangenehm, bin aber für Infos, die mich betreffen, dankbar und glaube, dass mit dem BGH-Urteil nur Abmahnvereinen gedient ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@bennos</p>
<p>Wo steht denn, dass es erlaubt ist, eine Mail an jmd. zu senden, wenn bekannt ist, dass dieser ein &#8220;berechtigtes Interesse&#8221; hat bzw. wo ist dieses &#8220;ber. Interesse&#8221; definiert? Wenn bekannt ist, dass jemand sein Unternehmen verkaufen möchte, kann man dann seine Dienstleistung &#8220;Unternehmensbewertung&#8221; anbieten oder geht dies womöglich sogar bereits dann, wenn man weiß, dass dieser über 60 Jahre alt ist oder gar immer, da ein nachvollziehbarer Unternehmenswert für jeden Unternehmer nach Basel II interessant sein muss?</p>
<p>Die o.g. EU-Richtlinie spricht von &#8220;&#8230; bei der Ausübung &#8230; Handel, Gewerbe &#8230; mit dem Ziel, den Absatz &#8230; zu fördern&#8221;.<br />
Kann ein Verband, der nicht gewerblich tätig ist, eine Mail zusenden? Es besteht bei diesem ja keine Gewinnerzielungsabsicht und so wird sicherlich nicht für den Absatz von Waren und Dienstleistungen (im engeren Sinne) geworben. Aber ein Mitgliedsbeitrag würde ja sicherlich anfallen. Ist eine &#8220;Dienstleistung&#8221;, die Möglichkeiten des Verbandes zu nutzen, was Infos aber auch DL im weiteren Sinne (Internetplattform, Einkaufsgemeinschaft der Verbandmitglieder, Nutzung des Tennisplatzes etc.) sein könnten. </p>
<p>Ich finde Spam auch unangenehm, bin aber für Infos, die mich betreffen, dankbar und glaube, dass mit dem BGH-Urteil nur Abmahnvereinen gedient ist.</p>
]]></content:encoded>
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