Voraussetzungen für die rechtmäßige Nutzung von Google Analytics
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat am 15.9.2011 in einer Pressemitteilung erklärt, dass für Betreiber von Websites ab sofort ein datenschutzrechtlich „beanstandungsfreier Gebrauch“ von Google Analytics (GA) möglich ist.
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